
Reisekrankenversicherungen (auch AKV genannt) gehören zu den wichtigsten aber auch zu den günstigsten Reiseversicherungen überhaupt. Auch wenn Sie Ihren Urlaub nur innerhalb der EU, in der Türkei, Tunesien, der Schweiz und Kroatien verbringen also Ländern für die ein Sozialversicherungsabkommen besteht und in denen Ihre gestzliche Krankenversicherungdie Behandlungskosten ersetzen muß, ist eine Reisekrankenversicherung eine gute und kostengünstige Investition.
Denn leider nicht alle Krankenhäuser in der EU oder den anderen Ländern mit denen ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen besteht akzeptieren gesetzlich Versicherte. Besonders häufig müssen das Touristen in bestimmten Urlaubsregionen feststellen. Den Rücktransport des Patienten nach Deutschland zahlt die gesetzliche Krankenversicherung ohnehin nicht.
Auch für diejenigen, die in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind, ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung meist sinnvoll, besonders wenn von der privaten Krankenversicherung keine Kosten für den Rücktransport übernommen wird. Verzichten privat Versicherte darauf, ihre PKV in Anspruch zu nehmen und reichen Rezepte stattdessen bei ihrer AKV ein, behalten sie dort in manchen Fällen auch ihren Anspruch auf eine mögliche Beitragsrückerstattung.
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Reisekrankenversicherung Reisedauer bis 6 Wochen | zum Vergleichsrechner |
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Für Reisen außerhalb der EU ist der Abschluß einer Reisekrankenversicherung unverzichtbar. Insbesondere in der USA sind Krankenhausaufenthalte mit horrenden Kosten verbunden. Eine Standard Reisekrankenversicherung, die sich jährlich verlängert und für beliebig viele Reisen im Jahr gilt ist für alle privat veranlassten Reisen bis zu einer Reisedauer von 6 Wochen ausreichend.
Den Rücktransport des Versicherten nach Deutschland zahlt die Reisekrankenversicherung dann, wenn dieser medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist. Immer mehr Reiseversicherungen übernehmen die Kosten schon dann, wenn der Rücktransport sinnvoll und vertretbar ist oder wenn die Behandlung im Krankenhaus länger als 14 Tage dauert.
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